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  • · Fachbeitrag · Regress

    Versicherer fordert Regress ‒ Vorgehen und Abwehrmöglichkeiten des Schadengutachters

    | Der BGH hat mit Urteil vom 12.03.2024 (Az. VI ZR 280/22 ) die Grundsätze zum Werkstattrisiko auf den Sachverständigen übertragen (mehr dazu in UE 5/2024 → Abruf-Nr. 50000872 ). Es ist daher nicht unwahrscheinlich, dass einige Versicherer vermehrt Regressversuche gegen Schadengutachter starten. UE nimmt das zum Anlass für ein Regress-Update. Sie erfahren, wie Schadengutachter am besten vorgehen und welche Abwehrmöglichkeiten sie haben. |

    Die eigene Vermögensschadenhaftpflichtversicherung

    Im ersten Schritt sollte geklärt werden, ob ‒ sofern vorhanden ‒ die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung des Schadengutachters greift.

     

    In dem Fall greift die VSH nicht

    Will der Versicherer nur einen Teil des von ihm für zu hoch gehaltenen Honorars zurückerstattet bekommen, für das er dem Geschädigten gegenüber einstehen musste, ist das kein Fall, den die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung des Schadengutachters abdeckt. Also ist der Schadengutachter frei in all seinen Entscheidungen und Handlungen, die nun folgen.