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  • 23.04.2024 · Nachricht · Gutachterkosten

    Schadengutachten für Fahrrad bei WBW von nur 300 Euro – AG Cochem sieht Geschädigten geschützt

    | Auch bei einem niedrigen Wiederbeschaffungswert (WBW) eines Fahrrads von 300 Euro kann die Einholung eines Schadengutachtens schadenrechtlich erforderlich sein. Es kann für eine „Fahrradgutachten-Bagatellgrenze“ nicht allein auf den WBW abgestellt werden, so das AG Cochem. Bereits vor diesem Hintergrund der voraussichtlichen Reparaturkosten in dem Fall von brutto 2.300 Euro ist zweifelhaft, ob sich dem Geschädigten aufdrängen musste, dass die Sachverständigenkosten weit über dem Schadensbetrag liegen würden. |